Das Prinzip der Gewaltenteilung hat unser „GröIaZ“ („Größter Innenminister aller Zeiten“ – Wolfgang Schäuble) ja bereits verstanden. Nicht aber wozu dieses bei der Erschaffung unseres Grundgesetzes nach dem 2. Weltkrieg gedacht war. Und dabei ist das so einfach. Denn um zu sehen, was bei einer falschen, bzw ad absurbum geführten, nicht vorhandenen Gewaltenteilung passieren kann, haben wir gerade vorher gesehen und es hat Millionen Menschenleben gefordert unter der Fahne des „GröFaZ“ („Größter Feldherr aller Zeiten“ – Adolf Hitler: Zitat vor Kurzem von Wolfgang Schäuble verwendet.)
Also Herr Schäuble, ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal. Die Gewaltenteilung bezeichnet die Aufsplittung der Staatsgewalten:
Das hat schon einmal den Vorteil, dass keine der 3 Institutionen im Alleingang agieren kann, sondern immer Hand-in-Hand mit den anderen arbeiten muss.
Nun gibt es aber immer wieder komische Leute mit komischen Idee, die seltsame Vorstellungen innerhalb einer der Gewalten durchdrücken wollen. Dafür gibt es Kontrollgremien, wie z. B. den Obersten Gerichtshof in Karlsruhe, der gerade der Judikative auf die Finger klopfen kann und MUSS, wenn dort Scheisse durchgesickert ist, die auch nur u. A. ansatzweise zu etwas derartig Perversem führen könnte wie zur Zeit des Nationalsozialismus oder mit der Stasi in der ehemaligen DDR geschehen.
Daher, lieber Herr Schäuble, mischt sich der Bundesgerichtshof auf gar keinen Fall zu sehr in die Judikative ein, sondern erfüllt genau seine Bestimmung und schützt den arglosen und unschuldigen unter Generalverdacht gestellten Bürger, dessen Rechte sie tiefgreifend beschneiden wollen.
Aber die nächsten Wahlen kommen bestimmt und meine Stimme werden Sie auch dieses mal bestimmt nicht erhalten und das aus gutem Grund, aber das werden sie hoffentlich auch noch erkennen, nachdem Sie abgewählt worden sind.